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   BFH, 03.08.2007 - V B 73/07   

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https://dejure.org/2007,2995
BFH, 03.08.2007 - V B 73/07 (https://dejure.org/2007,2995)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2007 - V B 73/07 (https://dejure.org/2007,2995)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2007 - V B 73/07 (https://dejure.org/2007,2995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; UStG § 15
    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmer trägt Risiko für die Feststellungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Die Pflichtangaben im Einzelnen
    Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    Leistender Unternehmer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2368
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Hierbei hat der Senat bereits entschieden, dass an die Nachweispflichten besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn umfangreiche Leistungen --wie im Streitfall Bauleistungen für zusammen 126 543, 10 EUR-- in einer Gaststätte in bar abgewickelt worden sein sollen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Unternehmer für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen die Feststellungslast trägt, denn es ist vor allem seine Sache und nicht das Risiko der Allgemeinheit, sich vor Leistungserbringung (und nicht erst bei Bezahlung) um die Identität seines Vertragspartners zu kümmern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 21.04.2005 - X B 115/04

    Betriebsausgabenabzug bei Begleichung einer Scheinrechnung

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) trage nicht der Fiskus, sondern der Steuerpflichtige das Risiko, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller tatsächlich um denjenigen handele, der die Leistung ausgeführt habe (Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 21. April 2005 X B 115/04).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91

    Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Handelt es sich bei der durch die beantragte Zeugenvernehmung zu beweisenden Tatsache um eine Hilfstatsache, so darf das FG die Hilfstatsache ohne weitere Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behauptete Hilfstatsache den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache nicht zulässt (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 443).
  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Handelt es sich bei der durch die beantragte Zeugenvernehmung zu beweisenden Tatsache um eine Hilfstatsache, so darf das FG die Hilfstatsache ohne weitere Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behauptete Hilfstatsache den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache nicht zulässt (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 443).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 81/00

    GmbH-Rechnung; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Unternehmer für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen die Feststellungslast trägt, denn es ist vor allem seine Sache und nicht das Risiko der Allgemeinheit, sich vor Leistungserbringung (und nicht erst bei Bezahlung) um die Identität seines Vertragspartners zu kümmern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 81/00, BFH/NV 2002, 553; vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 14.09.1988 - II R 76/86

    Haupttatsachen - Hilfstatsachen - Beweiserhebung - Unterstellen als wahr -

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Handelt es sich bei der durch die beantragte Zeugenvernehmung zu beweisenden Tatsache um eine Hilfstatsache, so darf das FG die Hilfstatsache ohne weitere Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behauptete Hilfstatsache den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache nicht zulässt (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 443).
  • BFH, 30.10.2001 - V B 92/01

    Unternehmereigenschaft - Umsatzsteuer - Eintragung die Handwerksrolle - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) trage nicht der Fiskus, sondern der Steuerpflichtige das Risiko, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller tatsächlich um denjenigen handele, der die Leistung ausgeführt habe (Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 21. April 2005 X B 115/04).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) trage nicht der Fiskus, sondern der Steuerpflichtige das Risiko, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller tatsächlich um denjenigen handele, der die Leistung ausgeführt habe (Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745; Beschluss vom 30. Oktober 2001 V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 21. April 2005 X B 115/04).
  • BFH, 20.03.2007 - VII B 251/06

    Steuerberaterprüfung; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V B 73/07
    Soweit die Klägerin diese Auffassung für unzutreffend hält, wendet sie sich gegen die tatsächliche Würdigung des FG, legt aber keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 VII B 251/06, BFH/NV 2007, 1359).
  • BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02

    Unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 19.06.1997 - V R 54/96

    Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1458/18

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde - Der Betrieb von

    Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (EuGH-Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, ABl EU 2013, Nr. C 260, 11 Rn. 37; BFH-Beschluss vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 Rn. 12).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    In einem Billigkeitsverfahren wäre u.a. zu klären, ob es sich um Barkäufe gehandelt hat, da an die Sorgfalts- und Nachweispflichten des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers bei einem Barkauf hochwertiger PKW hohe Anforderungen zu stellen sind (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2006 V B 213/05, BFH/NV 2006, 2139, jeweils zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung; vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit

    Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, ABl EU 2013, Nr. C 260, 11 Rn. 37; Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 Rn. 12).
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